Familienrecht

Das Familienrecht ist ein sehr sensibles Rechtsgebiet, das gerade in Ehe- und Kindschaftssachen durch das Zusammentreffen von Regelungsbedürfnis und emotionaler Betroffenheit einen ganz besonderen persönlichen Bezug aufweist. Dem begegnen wir mit einem besonderen Maß an Einfühlungsvermögen, Besonnenheit, Zuverlässigkeit und Verbindlichkeit.

Im Familienrecht beraten und vertreten wir Sie bei allen Rechtsfragen zu den Themen:

  • Ehesachen:
    • – Eheschließung
    • – Ehescheidung
  • Kindschaftssachen:
    • – Elterliche Sorge
    • – Umgang
  • Abstammungssachen:
    • – Vaterschaftsanfechtung
    • – Vaterschaftsfeststellung
  • Ehewohnungs- und Haushaltssachen
  • Gewaltschutzsachen
  • Versorgungsausgleichssachen
  • Unterhaltssachen:
    • – Kindesunterhalt
    • – Trennungsunterhalt
    • – nachehelicher Unterhalt
  • Güterrechtssachen
  • Lebenspartnerschaftssachen
Kontakt:

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